Bei der Buchung wird der Vertragstext nicht gespeichert. Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen, die Ihnen im PDF-Format zur Verfügung stehen, selbständig abspeichern.
1.1. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und der ADRIALIN GmbH, Klehestraße 5, 76571 Gaggenau, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 522361 (im Folgenden ADRIALIN, „Reiseveranstalter“ oder „Veranstalter“ genannt) regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651a ff des BGB und nach den folgenden Reisebedingungen (AGB), welche die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
1.2. Die AGB sind im Katalog und Online (Druckversion) jederzeit einsehbar.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Die Reiseanmeldung kann von volljährigen Personen schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online bei ADRIALIN vorgenommen werden. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie ADRIALIN den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von ADRIALIN binden. Der Reisevertrag kommt durch die Online-Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung von ADRIALIN zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen per E-Mail erfolgt. Hinweis: die automatische Eingangsbestätigung der Reiseanmeldung seitens ADRIALIN per E-mail, welche bei Online-Buchungen versandt wird, ist keine Buchungsbestätigung.
2.2. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
2.3. Mit der Rechnung erhalten Sie den Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung.
2.4. Falls ein Objekt nicht verfügbar ist, kann ADRIALIN dem Kunden eine oder mehrere entsprechende Alternativen anbieten. An dieses neue Angebot sind Sie und der Reiseveranstalter nicht gebunden. Wenn Sie dieses annehmen wollen, wird wie bei einer neuen Reiseanmeldung verfahren.
2.5. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
2.6. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen und leiten diese an die Vermieter bzw. Betreiber weiter. Bitte beachten Sie jedoch, dass ADRIALIN für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von ADRIALIN schriftlich bestätigt werden.
2.7. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
3. Bezahlung
Sie können innerhalb des Buchungsvorgangs zwischen zwei Zahlungsvarianten wählen:
- Zahlung per Bank-Überweisung
- Zahlung per Kreditkarte
- Zahlung per Lastschrift (nur in Deutschland verfügbar)
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb der letzten 21 Tage vor Reiseantritt ist die Bezahlung nur per Kreditkarte oder per Lastschrift (Deutschland) möglich. In diesem Zeitraum sind auch Buchungen unter Vorbehalt möglich, bei denen der Gast 24 Stunden Zeit hat, eine schriftliche Einzahlungsbestätigung an ADRIALIN zu senden, durch welche dann der Reisevertrag zustande kommt. Bei Kreditkartenzahlung und bei Zahlung per Lastschrift per Internet werden sensible persönliche Daten wie Kreditkartennummer, Kontonummer, Name und Adresse im Dienst unter Verwendung der SSL-Technologie verschlüsselt.
3.1. Bezahlung
3.1.1 Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises und ist umgehend nach der schriftlichen Buchungsbestätigung zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.1.2. Die Restzahlung beträgt 80 % des Reisepreises. Die Fälligkeit der Restzahlung ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
3.1.3. Bei Buchungen, die ab dem 42. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig.
3.1.4. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung oder der Restzahlung, bzw. der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen, kann ADRIALIN die Leistungen verweigern. Außerdem kann ADRIALIN nach Mahnung und Fristsetzung den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der unter Punkt 7.2 bzw. 7.3 genannten Stornostaffeln verlangen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
4. Reiseunterlagen
4.1. Gegen Zahlung des restlichen Reisepreises bzw. der gesamten Mietsumme, wird dem Kunden der Reisgutschein zugeschickt. Der Reisegutschein weist Sie gegenüber dem betreuenden Reisebüro oder dem Schlüsselhalter vor Ort (Rezeption, Hausverwalter), bzw. dem Hotel oder der Ferienanlage als Mieter aus. Dieser enthält eine Wegbeschreibung zum betreuenden Reisebüro oder zum gebuchten Objekt, deren Adresse und Telefonnummern und die Check-In-Zeiten. Der Kunde sollte beachten, dass die restlichen Reiseunterlagen erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt werden.
5. Leistungen, Preise
5.1. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von ADRIALIN zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den Katalogen bzw. auf den Internetseiten von ADRIALIN, die für den Reisezeitraum gültig sind, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
5.2. Die Gemeinden erheben eine pauschale Gebühr, die pro Person und Tag zu entrichten ist und ?Ortstaxe? oder ?Kurtaxe? genannt wird. Entnehmen Sie der Objektbeschreibung, ob diese bereits im Preis inbegriffen ist oder ob sie vor Ort bezahlt werden muss.
5.3. Ob folgende Leistungen und Nebenkosten im Preis inbegriffen sind, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Objektbeschreibung: Strom-, Wasser- und Gasverbrauch, Bettwäsche, Endreinigung und andere Zusatzleistungen, die als solche ausgeschrieben sind.
5.4. Andere Zusatzleistungen sind als solche ausgeschrieben und werden vor Ort gezahlt.
5.5. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.
5.6. Die Abschlussreinigung in den Ferienwohnungen und Ferienhäusern erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Abschlussreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.
5.7. Bei den Objektbeschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzubringen sind in aller Regel Toilettenpapier (außer in den Hotels) sowie Spül- und Reinigungsmittel.
5.8. Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung einen entsprechenden Hinweis. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und rückbestätigt werden, und der Reisegutschein muss einen entsprechenden Vermerk tragen.
5.9. Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Objektbeschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Beschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Wenn Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In vielen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies gegebenenfalls für Restaurants o.ä. Es kann auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden bestehen. Verboten sind für Hunde auch die Pools von Einzelhäusern. Strandabschnitte oder Strandanlagen sind vielerorts für Haustiere gesperrt, so dass man in diesem Punkt oftmals Mobilität zeigen muss.
5.10. Bei Sonderangeboten, z.B. 14=10 oder 7=5, bei prozentualen Ermäßigungen auf den Mietpreis, bei Aktionen wie z. B. Frühbucher-Rabatte oder Spezialangebote sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochen- bzw. Tagespreis als Nachlass zugrunde gelegt.
6. Leistungsänderungen
6.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.2. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
7. Reiserücktritt
7.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktritt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ADRIALIN.
7.2. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gästezimmer und Mobilheime beträgt:
- bei einem Rücktritt im Zeitraum bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- bei einem Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- bei einem Rücktritt ab dem 34. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
- bei einem Rücktritt ab dem 13. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
- bei späterem Rücktritt oder bei Nicht-Antritt der Reise: 100 %
7.3. Die abweichenden pauschalierten Rücktrittsgebühren für Hotels sind wie folgt gestaffelt:
- bis 22 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
- ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
- ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
- bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises
7.4. Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ADRIALIN als Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Reiseveranstalter tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die ADRIALIN durch diese Änderung entstehenden Kosten werden Ihnen mit Euro 30 je Vorgang berechnet.
7.5. Es bleibt Ihnen als Mieter unbenommen, ADRIALIN als Veranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale, wobei auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Reisepreises einbehalten wird.
7.6. Änderungen innerhalb einer Buchung (Erhöhung der Personenzahl falls zulässig, Verlängerung) erledigt ADRIALIN gegen einen Mehrkostenzuschlag von 30 €. Anderweitige Änderungen der Buchung werden wie ein Rücktritt behandelt.
7.7. Änderungen einer Buchung können innerhalb der letzten 7 Tage vor Anreise nicht durchgeführt werden. Eventuelle Mehrkosten, die aufgrund einer Buchungsänderungen innerhalb der letzten 3 Wochen vor Anreise entstehen, können nur per Kreditkarte beglichen werden.
8. Rücktritt / Kündigung seitens ADRIALIN
ADRIALIN kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt ADRIALIN den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis.
Tritt ADRIALIN gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt ADRIALIN den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von ADRIALIN entspricht.
9. Ausstattung der Mietobjekte
9.1. In den Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Ein Kühlschrank gehört in jedem Fall zur Grundausstattung und wird deshalb nicht immer explizit in den Objektbeschreibungen erwähnt. Alle anderen technischen Haushaltsgeräte sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
9.2. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch Programme in der Sprache des Kunden empfangen werden können.
9.3. Sind in der Ausschreibung Gartenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Liegestühle und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.
9.4. Alle angebotenen Unterkünfte sind gemäß den örtlichen und landesüblichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen. Ferienobjekte sind im allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Der Reisende sollte bedenken, dass in anderen Ländern andere Bauvorschriften nicht gelten. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler, Fenster und Türen nicht der gewohnten Industrienorm entsprechen. Auch ist die Schallisolierung der Objekte nicht immer wie gewohnt, entspricht aber landestypischen Gegebenheiten, so dass der Schall- und Lärmschutz unterschiedlich sein kann. Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen bewohnen die Vermieter oft selbst das Ferienobjekt übers Jahr, so dass u.U. Teile des Mobiliars verschlossen sind, da sich darin deren Eigentum befindet. Für die Mieter steht aber auf jeden Fall ausreichend Stauraum und Platz zur Verfügung.
Die international übliche Hotelklassifizierung nach Sternen gibt einen Hinweis auf den Hotelstandard wieder und beruht auf den jeweiligen Kategorieangaben des betreffenden Landes.
10. Rechte und Pflichten der Mieter
10.1. Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
10.2. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
11. Personenzahl
11.1. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Katalog angegeben und auf dem Reisegutschein bestätigt wurde (mit Ausnahme von einem Kleinstkind unter 2 Jahren).
11.2. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurück- bzw. auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zuzüglich Nebenkosten zu verlangen.
12. Ankunft- und Abreisezeiten
12.1. Ankunftszeit ist jeweils am Anreisetag, sofern nicht anders angegeben, zwischen 14 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie die vereinbarte Ankunftszeit nicht einhalten können, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.
12.2. Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten übergeben werden.
13. Haftung
13.1. ADRIALIN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der reisevertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
13.2. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Energieversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw.
13.3. Die Haftung von ADRIALIN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit ADRIALIN für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen ADRIALIN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
13.5. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich in den in den Reiseunterlagen angegebenen Betreuungsstellen vor Ort anzuzeigen.
13.6. Können die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist ADRIALIN telefonisch, per Fax oder E-mail zu benachrichtigen. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadenersatzverpflichtung des Reiseveranstalters.
13.7. Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von ADRIALIN, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
13.8. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ADRIALIN geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Ihr Reisebüro ist nicht befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegenzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei ADRIALIN mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
13.9. Für Angaben in den Ortsbeschreibungen kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen, da diese nicht Vertragsgegenstand sind und er auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen kann sowie keine Überprüfung auf die Richtigkeit erfolgt.
13.10. Zwischen Ihnen und ADRIALIN gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart.
13.11. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen ADRIALIN an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
14. Einreisebestimmungen
14.1. Für Italien, Italien, Spanien, Frankreich, Österreich und die Türkei benötigen Staatsangehörige von EU-Mitgliedern für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (bei Aufenthalt unter 30 Tagen).
14.2. Staaatsangehörige von Nicht-EU-Ländern sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Visa-, Impf- und Zollvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
14.3. Gegen einen Aufpreis von 20,00 EUR stellen wir gesonderte Bescheinigungen aus, die zur Beantragung eines Visums notwendig sind. Diese werden per Post versendet.
15. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15.2. Zwischen Ihnen und ADRIALIN wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
15.3. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.